Angemessene BestrafungDas Mäuse-Gulasch
Ein Mäuse-Gulasch war einst nicht gerne gesehen in Alpirsbach. Drei Tage und drei Nächte Arrest erhielt der Übeltäter für diesen Streich – manchen war das nicht streng genug.
Im Jahr 1540 brachten einige Bürger aus der Umgebung Alpirsbachs einen Verurteilten ins Alpirsbacher Amtsgefängnis. Der „Zimmerhansli“ aus Römlinsdorf hatte sich einen bösen Streich erlaubt. Seine Gäste bekamen ein ganz besonderes Gulasch zu essen, da der „Zimmerhansli“ eine Maus mitgekocht hatte! Solch eine experimentierfreudige Küche war in Alpirsbach jedoch nicht gerne gesehen und verlangte eine harte Bestrafung.
Drei Tage und drei Nächte sollte der „Zimmerhansli“ aus Römlinsdorf zur Bestrafung in den Turm des Alpirsbacher Amtsgefängnisses gesperrt werden. Diese Strafe schien dem für die Amtsüberwachung zuständigen Klosterverwalter Wendel Zipperl aber zu gering. Solch ein böser Streich gehörte ordentlich geahndet, um nicht andere zur Nachahmung anzustiften.
Zipperl wandte sich deshalb an die herzogliche Behörde in Stuttgart und brachte den Fall des „Zimmerhansli“ vor. Die hohen Herren in Stuttgart fanden die Bestrafung zum Leidwesen Zipperls jedoch angemessen. Es blieb bei den drei Tagen und drei Nächten…