Donnerstag, 31. März 2022

Kloster Alpirsbach | Allgemeines Reformator Ambrosius Blarer: Leben und Wirken in Alpirsbach

Zum besonderen Rundgang „Ein Mönch als Reformator“ sind die Besucherinnen und Besucher am Sonntag, 10. April um 14.30 Uhr eingeladen. Es geht um das Wirken Ambrosius Blarers im Kloster Alpirsbach. Für die Führung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49(0)74 44.5 10 61 oder unter info@kloster-alpirsbach.de notwendig.

AMBROSIUS BLARER ALS REFORMATOR IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Pfarrer Horst Schmelzle und Dr. Stefan Zizelmann laden am 10. April um 14.30 Uhr zu einem Rundgang durch die Kirche, das Dormitorium und den Kreuzgang des Alpirsbacher Klosters ein. Die Gäste erfahren über das Leben und Wirken von Prior Ambrosius Blarer, der 1522 bei Nacht und Nebel das Schwarzwaldkloster verlassen musste. Die Führung gibt einen Einblick in eine umwälzende Zeit und in die Lebensgeschichte eines für Süddeutschland bedeutenden Reformators.

 

GANZ DER REFORMATION VERPFLICHTET

Ambrosius Blarer (1492 – 1564) lebte als Mönch und Prior in Alpirsbach. In dieser Funktion machte er seine Mitbrüder mit den Ideen Martin Luthers bekannt und musste deshalb Alpirsbach verlassen. Seine Lebensgeschichte steht beispielhaft für die Umwälzungen in der Zeit der Reformation. Zuletzt musste er ins Exil in die Schweiz.

 

SERVICE UND INFORMATION

SONDERFÜHRUNG

Sonntag, 10. April 2022, 14.30 Uhr

„Ein Mönch als Reformator“

Leben und Wirken Ambrosius Blarers in Alpirsbach

 

REFERENTEN

Pfarrer Horst Schmelzle und Dr. Stefan Zizelmann

 

PREIS

Erwachsene 12,00 €

Ermäßigt 6,00 €
 

DAUER

1,5 – 2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Maximal 30 Personen

 

WEITERER TERMIN

Sonntag, 11. September 2022, 14.30 Uhr

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Infozentrum / Klosterkasse

Telefon: +49(0)74 44.5 10 61

info@kloster-alpirsbach.de

 

HINWEIS

Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer +49(0)74 44.5 10 61 oder unter info@kloster-alpirsbach.de unbedingt erforderlich.

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Klosterbesuch ist der 3G-Nachweis erforderlich: Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein.
Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren
- Kinder über 5 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren außerhalb der Ferienzeit.

 

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske). Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

 

ÖFFNUNGSZEITEN

im April

Donnerstag – Samstag 10.00 – 17.30 Uhr; letzter Einlass 17.00 Uhr
Sonntag, Feiertag 11.00 – 17.30 Uhr; letzter Einlass 17.00 Uhr

 

In den Osterferien ist das Kloster Alpirsbach auch am Dienstag und Mittwoch zu besichtigen.

 

ADRESSE

Kloster Alpirsbach

Klosterplatz 1

72275 Alpirsbach

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