Freitag, 18. Februar 2022

Kloster Alpirsbach | Führungen & Sonderführungen Liebenswerte Tradition: Süßes Gebäck aus der Klosterküche

Am Freitag, 25. Februar um 14.00 Uhr sind Besucherinnen und Besucher in Kloster Alpirsbach eingeladen, „Süßes aus der Klosterküche“ zu kosten. Für das neue Führungsangebot der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49(0)74 44.510 61 erforderlich.

LECKEREIEN AUS DER KLOSTERKÜCHE

Die neue Sonderführung im Kloster Alpirsbach folgt den Spuren besonderer Leckereien für die Mönche und Klosterschüler. Im klösterlichen Jahreslauf waren die christlichen Feste Marksteine, Höhepunkte und Zäsuren. Das Kirchenjahr war bestimmt von langen Zeiten des Fastens und des Verzichts. Umso wichtiger waren daher die Festzeiten mit traditionellen Leckereien aus der Klosterküche – beliebt waren vor allem Süßspeisen. Es ist ganz erstaunlich, was alles an liebenswerten und leckeren Traditionen ursprünglich aus Klöstern stammt! Der kulinarische Rundgang am Freitag, 25. Februar um 14.00 Uhr führt, passend zur Kaffeezeit, durch Klosterkirche, Kreuzgang und Dormitorium. Als Abschluss gibt es für die Teilnehmenden Kaffee, Tee und eine Kostprobe an süßem Gebäck. Für das neue „süße“ Führungsangebot ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49(0)74 44.510 61 erforderlich.

 

SERVICE UND INFORMATION

SONDERFÜHRUNG

„Süßes aus der Klosterküche“
Freitag, 25.02.2022, 14.00 Uhr

 

REFERENT

Janet Alpers und Lia Braun

 

EINTRITT

Pro Person 18,00 € (inklusive Gebäck)
 

DAUER

1,5–2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Maximal 25 Personen

 

KARTENVERKAUF UND TREFFPUNKT

Infozentrum / Klosterkasse

 

HINWEIS

Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer +49(0)74 44.510 61 unbedingt erforderlich.

 

WEITERE FührungsTERMINE

Donnerstag, 10. März 2022, 14.30 Uhr

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 14.30 Uhr

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Alpirsbacher Klosters ist der 2G-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahren. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.  

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Infozentrum / Klosterkasse

Telefon: +49(0)74 44.5 10 61

info@kloster-alpirsbach.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Bis 31. März

Do‒So, Feiertag 13.00–15.00 Uhr
 

KONTAKT

Kloster Alpirsbach

Klosterplatz 1

72275 Alpirsbach

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