Bild einer Maus

Angemessene BestrafungDas Mäuse-Gulasch

Ein Mäuse-Gulasch war einst nicht gerne gesehen in Alpirsbach. Drei Tage und drei Nächte Arrest erhielt der Übeltäter für diesen Streich – manchen war das nicht streng genug.

Schüler im Kloster Alpirsbach in historischem Gewand

Wir haben nichts getan!

Böser Schabernack des „Zimmerhansli“

Im Jahr 1540 brachten einige Bürger aus der Umgebung Alpirsbachs einen Verurteilten ins Alpirsbacher Amtsgefängnis. Der „Zimmerhansli“ aus Römlinsdorf hatte sich einen bösen Streich erlaubt. Seine Gäste bekamen ein ganz besonderes Gulasch zu essen, da der „Zimmerhansli“ eine Maus mitgekocht hatte! Solch eine experimentierfreudige Küche war in Alpirsbach jedoch nicht gerne gesehen und verlangte eine harte Bestrafung.

Angemessene Bestrafung

Drei Tage und drei Nächte sollte der „Zimmerhansli“ aus Römlinsdorf zur Bestrafung in den Turm des Alpirsbacher Amtsgefängnisses gesperrt werden. Diese Strafe schien dem für die Amtsüberwachung zuständigen Klosterverwalter Wendel Zipperl aber zu gering. Solch ein böser Streich gehörte ordentlich geahndet, um nicht andere zur Nachahmung anzustiften.

Lehrer, Karikatur eines Klosterschülers im Kloster Alpirsbach

Strenge Strafe muss sein!

Die herzogliche Behörde in Stuttgart

Zipperl wandte sich deshalb an die herzogliche Behörde in Stuttgart und brachte den Fall des „Zimmerhansli“ vor. Die hohen Herren in Stuttgart fanden die Bestrafung zum Leidwesen Zipperls jedoch angemessen. Es blieb bei den drei Tagen und drei Nächten…

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